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Verpackungs-
gesetz

Recycling

Was bedeutet das Verpackungsgesetz in der Praxis?

Ab dem 01. Januar 2019 müssen systembeteiligungspflichtige Verpackungen bei einem dualen System angemeldet und der Hersteller bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registriert sein. Ist das für systembeteiligungspflichtige Verpackungen nicht erfolgt, gilt ein Vertriebsverbot. Das Verpackungsgesetz betrifft u. a. auch alle Handwerksbetriebe, die Waren verpacken und an Dritte weitergeben. In der Textilreinigung und Wäscherei handelt es sich in der Regel um sogenannte Serviceverpackungen, die erst beim Letztvertreiber mit Ware befüllt werden. Beispiele sind Folienverpackung von Kleidung, PE-Tragetaschen und Verpackungspapier für Wäsche. Nach § 7(2) VerpackungG kann der Letztvertreiber von Serviceverpackungen die Lizenzierungspflicht auch an den Vorvertreiber sprich an seinen Händler für das Verpackungsmaterial abgeben. Soweit Sie die Systembeteiligungspflicht an uns übertragen möchten, bitten wir Sie uns das direkt beim Bestellvorgang der entsprechenden Produkte mitzuteilen. Die für die Lizenzierung entstehenden Kosten werden Ihnen dann mitgeteilt und später auf der Rechnung separat ausgewiesen.

Wichtiger Hinweis:

Lizenzierung von Serviceverpackungen nach dem Verpackungsgesetz
Erweiterte Registrierungspflicht bei der ZSVR zum 01.07.2022

ab dem 01.07.22 gibt es inhaltliche Änderungen in Bezug auf die Registrierungspflicht bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Durch die Novellierung des Verpackungsgesetzes wurde diese Pflicht auf sämtliche Verpackungen und auch auf die Letztvertreiber von Serviceverpackungen ausgeweitet. In unserer Branche gilt das jetzt auch für alle Reinigungen, Wäschereien und Betriebe die Serviceverpackungen an Endverbraucher in Umlauf bringen. Dazu zählen insbesondere Folien, Drahtbügel und Verpackungen aus Papier.

Wichtig: Sollten Sie Ihre Serviceverpackungen bereits über uns lizenzieren, haben Sie für die Vergangenheit alles richtig gemacht. Zusätzlich müssen Sie sich jetzt noch bei der ZSVR registrieren. Das Portal erreichen Sie dazu im Internet unter:
https://lucid.verpackungsregister.org

Sollten Sie Ihre Serviceverpackungen bisher noch nicht über uns lizenzieren, so können Sie uns gerne damit beauftragen. Dazu reicht ein kurzer Anruf oder ein entsprechender „Klick“ in unserem Online-Shop. Dabei profitieren Sie von den speziell für unsere Kunden ausgehandelten Sonderkonditionen, die erheblich günstiger sind, als wenn Sie die Lizenzierung selber bei einem Systembetreiber vornehmen würden!

In jedem Fall gilt für Sie jedoch die Registrierungspflicht bei der ZSVR.

Ohne erfolgte Registrierung, dürfen Letztvertreiber, seit dem 01.07.2022 keine Serviceverpackungen mehr in Verkehr bringen!

Sollten Sie zu diesem Thema weitere Fragen haben, so können Sie sich gerne an uns wenden.